Digitalisierung gemeinnütziger Sporteinrichtungen in NRW 2023

Förderung zur Digitalisierung für Sportvereine

Mit der Initiative REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe, Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) hat die EU ein Förderprogramm aufgelegt, welches die Folgen (wirtschaftlich und sozial) der Covid19-Pandemie in Europa mildern sollen.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt nun Mittel aus dieser Ausbauhilfe zur Digitalisierung des Breitensports zur Verfügung. Für den Landessportbund Nordrhein-Westfalen, den Mitgliedsorganisationen in Nordrhein-Westfalen und den gemeinnützigen Sportorganisationen, welche in Nordrhein-Westfalen ansässig sind, bietet diese Richtlinie eine tolle Gelegenheit zur digitalen Transformationen im Breitensport.

Jetzt besteht die Chance seinen Verein durch die Anschaffung moderner Hardware digital voranzutreiben. Ob Tablets für die gemeinsame Vereinsarbeit, ein neuer PC für die Geschäftsstelle oder neue Router zur Verbesserung der WLAN Abdeckung: Durch die Fördermittel können viele digitale Prozesse, die aufgrund mangelnder Budgets nicht angegangen werden konnten, verbessert werden.

Überblick

Zeitraum des Förderprogramms

Frühester Termin zur Einreichung von Anträgen: 01.02.2023

Spätester Termin zur Einreichung von Anträgen: 31.03.2023
Wichtig: Dies ist der offizielle Termin der Richtlinie. Da die Anträge teilweise nicht direkt gestellt werden können, müssen Sie diese mit ausreichender Vorlaufzeit an Ihre verwaltende Organisation weiterleiten.

Spätester Termin zur Nutzung der Fördergelder: 30.09.2023
Wichtig: Achten Sie auf rechtzeitige Weiterleitung des Verwendungsnachweises (korrekte Rechnung vom Kauf).

Wer ist Antragsberechtigt?

Als Verein muss man sich an seinen zuständigen Kreis- oder Stadtsportverband wenden und kann aus organisatorischen Gründen den Förderantrag nicht direkt stellen.

Die folgenden Sportinstitutionen sind antragsberechtigt: https://www.efre.nrw.de/fileadmin/REACT-EU/221219_Nr_5_3_f_Anlage_1.docx

Im Allgemeinen:

  • Stadtsportbünde und Kreissportbünde
  • Verbandssportschulen zur Aus-, Weiter- und Fortbildung mit integrierten Übernachtungsmöglichkeiten
  • NRW-Sportfachverbände und Regionalverbände sowie Kreis- und Stadtsportbünde

Zuwendungszweck

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Mittel für die Digitalisierung des Breitensports zur Verfügung. Dabei besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Fördermittel.

Was wird gefördert?

Gefördert wird Hardware und Software (mit Bezug zur geförderten Hardware) aus einem Projekt, welche mindestens 3 Jahre nach Ablauf des Bewilligungszeitraums noch weiter für den geförderten Zweck verwendet wird.

Für was kann eine Förderung beantragt werden?

Ausschließlich für Sachausgaben kann eine Förderung beantragt werden. Für die Installation, Einweisung, Wartung oder dem Betrieb der angeschafften Güter werden keine Gelder zur Verfügung gestellt.

Unter anderem:

  • Laptops, Tablets und Notebooks
  • Digitale Whiteboards
  • Videokonferenzsysteme
  • Monitore
  • Netzwerktechnik
  • WLan-Router
  • Zubehör wie Mäuse, Tastaturen und Kabel
  • Serversysteme
  • Digitale Zugangssysteme
  • Software, die zur gekauften Hardware gehört

Die vollständige Liste finden Sie in der Richtlinie: https://www.efre.nrw.de/fileadmin/REACT-EU/230112_Foerderrichtlinie_Final.pdf

Wichtige Links

Hauptübersicht mit Links zur Förderrichtlinie und den Antragsunterlagen.

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW:

https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/react-eu/digitalisierung-gemeinnuetziger-sportorganisationen-in-nrw/

Übersicht für Vereine, Verbände, Sportorganisationen und Verbünde über das Förderprogramm vom Landessportbund NRW e.V.

Mit konkreten Antworten auf häufige Fragen, dem Ablauf der Antragsstellung und Links zu den Antragsunterlagen.

https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung

EFRE-Merkblatt der erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit, wenn man Zuwendungen empfängt.

https://www.efre.nrw.de/oeffentlichkeitsarbeit/merkblatt-information-und-kommunikation/

Website des Europäischen Sozialfonds mit Details zum REACT-EU Programm.

https://www.esf.de/portal/DE/REACT-EU/inhalt.html

Empfehlung

Dieses Förderprogramm ist eine sehr gute Gelegenheit die Digitalisierung im Sport voranzutreiben. Der Förderzeitraum ist relativ kurz und deshalb haben Sie nicht viel Zeit sich mit den Details der benötigten Artikel auseinanderzusetzen. Da mehrere Angebote verglichen werden müssen, sollten Sie genau definieren, was Sie benötigen. Sonst besteht die Gefahr, dass ein scheinbar günstigeres Angebot einen qualitativ nicht vergleichbaren Artikel anbietet.

Beachten Sie auch, dass der Kauf der Geräte finanziert wird, nicht aber die Wartung, Schulung oder sonstige Dienstleistungen. Wenn Sie sich nun 100 Tablets bestellen, werden Sie schnell feststellen, dass diese ohne eine Management-Software nicht verwaltbar sind. Die Überlegung, hier von Hand Apps zu installieren und die Tablets manuell zu konfigurieren, ist nicht realistisch.

Meine Empfehlung: Konzentrieren Sie sich auf einen wirklich zentralen Schmerzpunkt, den Sie mit neuen Geräten und Software, welche zu diesen Geräten gehört, angehen können. Machen Sie nicht zu viele Baustellen auf und kaufen auf gut Glück verschiedenste Hardware, ohne einen konkreten Anwendungszweck dafür zu haben. Achten Sie auf die Qualität der Produkte: Tablets oder Laptops können geteilt werden. Hier ist wichtiger, dass diese langlebig sind, ein ausreichend großes Display besitzen und vor allem einen zeitgemäßen Prozessor und genug Arbeitsspeicher, um produktiv arbeiten zu können.

Oder Ihr Vereinsheim benötigt ein WLAN. Dann ist die Hardware wie Router oder Kabel förderungsfähig und die Dienstleistung der Einrichtung müsste selbst getragen werden.